EuGH veröffentlicht Grundsatzurteil zur Direktvergabe von Rettungsdiensten

LKT Bild

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das europäische Primärrecht einer nationalen Regelung, nach der Rettungsdienste vorrangig und im Wege der Direktvergabe ohne jegliche Bekanntmachung an Freiwilligenorganisationen vergeben werden, nicht entgegensteht. Voraussetzung dafür sei, dass der rechtliche und vertragliche Rahmen, in dem diese Organisationen tätig sind, zu dem sozialen Zweck und den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz beiträgt auf denen diese Regelung beruht. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist mit Blick auf die aktuelle Debatte der nationalen Umsetzung der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von großer Bedeutung.

LKT Rundschreiben 2014-623: Rettungsdienst [PDF-Dokument: 69 kB]

19.12.2014